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Angesichts der steigenden Schwarzwildbestände und in Fürsorge um den Tierschutz hat die Landesreg(ul)ierung NRW einen neuen Erlass herausgegeben, der ab heute in Kraft tritt.
Fortan ist es notwendig, mindestens einmal im Jahr mit dem Hund das Schwarzwildverträglichkeitsgatter zu besuchen, um dort die jagdliche Brauchbarkeit nach Paragraph xy bestätigen zu lassen. Der Hund muss hierbei absolute Kameradschaftlichkeit mit dem Kollegen Schwarzwild nachweisen.
Wir bieten im Verein entsprechende Vorbereitungskurse in unserem Gatter an. Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an die Gattermeisterin ILK